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FAQ & Praktische Infos

Administrative Informationen

  • In jedem Fall kann die Aufnahme nur auf ärztliche Veranlassung oder durch eine Klinik erfolgen.
  • Vor der Aufnahme muss der/die Betroffene einen Alkoholentzug und, wenn möglich, einen Medikamentenentzug (Beruhigungs- und Schlafmittel) durchführen – entweder in einer Klinik oder, unter ärztlicher Aufsicht, zu Hause.
  • Bei Aufnahme ist zunächst eine körperliche und psychologische Stabilisierung notwendig.
  • Der/die Patient/in muss im Alltag selbstständig und mobil sein.
  • Im Zuge der Aufnahme erfolgt zunächst ein Gespräch mit einem/einer Psychiater/in bzw. einem/einer Psychologen/Psychologin.
  • Mit der Aufnahme verpflichtet man sich aus freiem Entschluss dazu, sich in Behandlung zu begeben und die Hausregeln zu beachten (Abstinenz, Ausgehzeiten…).

Die Wartezeit bis zur Aufnahme hängt von der Verfügbarkeit freier Betten ab.

Die Therapie dauert 3 Monate und kann auf bis zu 6 Monate verlängert werden

  • Für die Aufnahme ist ein bestehender Sozialversicherungsschutz unbedingte Voraussetzung.
  • Die Kosten für den Therapieaufenthalt übernimmt die Nationale Gesundheitskasse (Caisse Nationale de Santé, CNS).
  • Der Eigenanteil liegt bei 21,45 EUR pro Tag (die Obergrenze der Zuzahlung liegt bei 30 Tagen pro Jahr für sämtliche Krankenhausaufenthalte eines Jahres).
  • Besteht eine Mitgliedschaft bei einer ausländischen Krankenversicherung, lassen Sie sich bitte vorab die Kostenübernahme bestätigen und füllen Sie das Formular E112 oder S2 aus.
  • Beim Aufenthalt in einer Nachsorge-Wohneinrichtung wird eine anteilige Miete fällig, die sich nach der Einkommenssituation der betreffenden Person richtet.

Wissenswertes

  • Die Unterbringung erfolgt im Doppelzimmer (nach Geschlecht getrennt).
  • Alle unsere Einrichtungen verfügen über einen WLAN-Zugang.
  • Es ist nicht erlaubt, Tiere ins Therapiezentrum mitzubringen.